Ro 2026/15/0021 Rn. 5 5 – VwGH Rechtssatz
Nach § 293 BAO berichtigbar sind Fehler in Bescheiden, die in Folge bestimmter Fehlerquellen, insbesondere auf Grund des Einsatzes von automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlagen, gegen den Willen der Abgabenbehörde entstanden sind.
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