Ro 2026/15/0021 Rn. 2 2 – VwGH Rechtssatz
§ 293 BAO soll die Möglichkeit eröffnen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (Hinweis E 4.6.1986, 85/13/0076).
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