Ra 2026/13/0027 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
§ 93a BAO enthält eine spezielle Regelung hinsichtlich der auf Erkenntnisse und Beschlüsse der VwG anzuwendenden Bestimmungen der BAO. In diesem Umfang verdrängt die speziellere Bestimmung des § 93a BAO die allgemeinere des § 2a BAO.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden