Voraussetzung für die Beitragspflicht (§ 77b ROG 2009) ist der Umstand, dass die Fläche zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht zur selbständigen Bebauung geeignet ist. Dabei ist zu prüfen, ob das vorhandene Grundstück in zwei (oder mehrere) Einheiten geteilt werden könnte, sodass zum einen auf einer ersten Einheit die aktuell vorhandene Bebauung weiterhin allen bau- und raumordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht und zum anderen eine weitere Einheit nach allen konkret und aktuell anwendbaren bau- und raumordnungsrechtlichen Vorschriften selbständig bebaubar wäre.
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