Der Bezug von pensionsrechtlichen Leistungen iSd § 1 Abs. 14 PG 1965 schließt die Gebührlichkeit einer Abfertigung gemäß § 26 Abs. 1 GehG aus. Dass mit § 27 Abs. 2a GehG eine ausdrückliche Regelung für die Bemessung einer Abfertigung für Beamte nach § 1 Abs. 14 erster Satz PG 1965 vorgesehen ist, steht diesem Ergebnis nicht entgegen, weil auch Neubeamten in den in § 26 Abs. 1 und Abs. 3 GehG geregelten Fällen eine Abfertigung gebührt (VwGH 30.3.2026, Ro 2023/12/0086).
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