Eine Überprüfung der erteilten Änderungsgenehmigung auf ihre Rechtmäßigkeit durch den VwGH setzt voraus, dass der Genehmigungsgegenstand (vorliegend die von der Genehmigung erfassten Änderungen der Betriebsanlage) klar umschrieben ist. Demnach sind der Genehmigung gemäß § 81 GewO 1994 zugrundeliegende, Projektbestandteile enthaltende Pläne und Beschreibungen im Spruch des Bescheides bzw. des Erkenntnisses so eindeutig zu bezeichnen, dass eine Nachprüfung in Ansehung eines eindeutigen normativen Abspruches möglich ist (vgl. VwGH 18.10.2012, 2009/04/0313).
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