Bei der Widmungsart "Erhaltenswerte Gebäude im Grünland" gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 NÖ ROG 2014 handelt es sich um keine Baulandkategorie. Dies unabhängig davon, dass auf den solcherart gewidmeten Flächen zulässig Gebäude, die auch Wohnzwecken dienen, bestehen.
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