Die Frage, ob Transidentität/Geschlechtsinkongruenz vorliegt, ist eine von der Personenstandsbehörde bzw. dem VwG zu klärende medizinisch-wissenschaftliche Fachfrage, die auf der Grundlage geeigneter (medizinischer) Sachverständigengutachten zu beurteilen ist (vgl. VwGH 12.3.2026, Ro 2023/01/0005).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden