Ra 2025/18/0162 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Gemäß § 61 Abs. 1 VwGG sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Voraussetzungen und die Wirkungen der Bewilligung der Verfahrenshilfe nach den Vorschriften der ZPO zu beurteilen. Auch die Voraussetzungen für die Entziehung und das Erlöschen der Verfahrenshilfe bestimmen sich nach den maßgeblichen Regelungen der ZPO.