Ra 2025/16/0104 2 – Vwgh Rechtssatz
Wenn das VwG einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Revisionsverfahrens vor dem VwGH lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung (vgl. VwGH 16.12.2020, Ra 2020/11/0095).
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