Es muss zumindest erkennbar sein, aus welcher konkreten Rechtsvorschrift jenes subjektive Recht abgeleitet wird, in dem sich der Revisionswerber für verletzt erachtet (vgl. die von Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, auf Seite 70 f gegebenen Beispiele für konkrete Formulierungen eines Beschwerdepunktes).
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