Ra 2025/15/0111 Rn. 4 4 – VwGH Rechtssatz
Das BFG hat im Entscheidungszeitpunkt eigenständig das Ermessen zu üben. Eine allfällige fehlende Ermessensübung des Finanzamtes hat damit keine Bedeutung (vgl. VwGH 9.4.2026, Ra 2025/13/0065, mwN).
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