Ro 2025/13/0044 Rn. 3 3 – VwGH Rechtssatz
Gemäß § 4 BAO hat der Zeitpunkt der Festsetzung und der Fälligkeit der Abgabe auf die Entstehung des Abgabenanspruches keinen Einfluss, so dass der Steueranspruch unabhängig von prozessrechtlichen Maßnahmen entsteht.
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