Ra 2025/13/0002 Rn. 2 2 – VwGH Rechtssatz
Die Erlassung von Haftungsbescheiden stellt eine Einhebungsmaßnahme dar, welche (nur) innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig ist (vgl. Ritz, BAO5, § 224 Tz 4, mwN).
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