Die Frage des prozentuellen Ausmaßes der Übereinstimmung der Vortätigkeit mit dem Arbeitsplatz, mit dem der Bedienstete in den ersten sechs Monaten seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses betraut war, ist für eine Anrechnung gemäß § 12 Abs. 2 Z 1a lit c GehG maßgeblich.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden