JudikaturVwGH

Ra 2025/09/0037 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 2025

Der Geschäftsbetrieb einer juristischen Person ist von der Absonderung ihres Geschäftsführers bloß mittelbar betroffen (VwGH 17.7.2025, Ra 2025/09/0021). Da ein Anspruch nach § 32 Abs. 1 Z 1 EpiG nur in Bezug auf eine abgesonderte natürliche Person in Betracht kommt, entsteht bei den bloß mittelbar von der Absonderung betroffenen juristischen Personen, die von einer solchen Maßnahme nur mittelbar betroffen sind, kein ersatzfähiger Verdienstentgang bzw. haben sie kein subjektives öffentliches Recht auf Vergütung ihres Verdienstentgangs (VwGH 17.4.2024, Ro 2023/03/0025). Ein solcher kann daher weder von den juristischen Personen noch dem abgesonderten Geschäftsführer beansprucht werden.

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