Bei Trennbarkeit der als Dienstpflichtverletzung qualifizierten Einzelhandlungen unterliegen diese auch einer gesonderten rechtlichen Beurteilung (VwGH 13.12.2007, 2005/09/0130). Mehrere voneinander trennbare Spruchpunkte eines Disziplinarerkenntnisses hinsichtlich des Schuldspruchs sind ebenfalls getrennt voneinander zu prüfen (VwGH 22.3.2023, Ra 2021/09/0270).
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