Ra 2025/08/0048 Rn. 22 22 – VwGH Rechtssatz
Die in § 49 Abs. 3 ASVG genannten Geld- und Sachbezüge stellen kein Entgelt dar. Ihre Gewährung lässt daher nicht den Schluss zu, es läge eine Tätigkeit gegen Entgelt im Sinn von § 4 ASVG vor.
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