Der Abspruch über einen gemäß § 39 AWG 2002 gestellten Antrag auf Genehmigung einer Betriebsanlage iSd § 37 Abs 1 legcit hat sich ausschließlich am Inhalt des Genehmigungsantrags zu orientieren. Bei einem solchen Verfahren handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren, dem die in § 39 legcit genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind. Gegenstand dieses Verfahrens bildet somit das Ansuchen um Erteilung der Genehmigung der Anlage, wie sich diese aus der dem Genehmigungsantrag angeschlossenen Projektsbeschreibung ergibt, aus der der Umfang und die Grenzen der verfahrensgegenständlichen Anlagen hervorgehen.
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