Ein Aussetzungsbescheid (hier: ein Aussetzungsbeschluss) verliert seine Rechtswirksamkeit mit dem Eintritt des Zeitpunktes, bis zu welchem die Aussetzung verfügt worden ist; bei einer Aussetzung bis zur Beendigung eines bestimmten Verfahrens mit dessen Abschluss.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden