Ro 2025/06/0004 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Eine grundsätzliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn die in der Revision aufgeworfene Frage durch die - zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare - Rsp des VwGH bereits geklärt wurde.
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