JudikaturVwGH

Ra 2025/04/0163 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 2025

Ein Vorbringen, soweit es aus einer Aneinanderreihung von Rechtssätzen des VwGH besteht, ohne dass ein konkreter Fallbezug hergestellt wird, entspricht nicht den hg. Anforderungen an die Zulässigkeitsbegründung (vgl. idS etwa VwGH 26.6.2024, Ra 2024/17/0042 bis 0046, Pkt. 6.2, mwN).

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