Ra 2025/04/0163 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ein Vorbringen, soweit es aus einer Aneinanderreihung von Rechtssätzen des VwGH besteht, ohne dass ein konkreter Fallbezug hergestellt wird, entspricht nicht den hg. Anforderungen an die Zulässigkeitsbegründung (vgl. idS etwa VwGH 26.6.2024, Ra 2024/17/0042 bis 0046, Pkt. 6.2, mwN).