Die Wertungskriterien der "Verkehrszuverlässigkeit" nach § 7 FSG 1997 und der "Vertrauenswürdigkeit" im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 können schon nach ihrer Zielsetzung nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2007/03/0189, mwN), geht es bei letzterer doch um die - über die Verkehrzuverlässigkeit eines Kraftfahrers im Allgemeinen hinausgehende - spezifische Eignung für die Tätigkeit als Taxilenker.
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