Ro 2024/22/0006 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Aufenthalt eines Fremden aufgrund einer "Aufenthaltsberechtigung plus" gemäß § 55 Abs. 1 AsylG 2005 gilt als Niederlassung im Sinn des § 2 Abs. 2 NAG und ist folglich auch in die Berechnung für die Dauer der Niederlassung einzubeziehen (VwGH 12.12.2024, Ro 2021/22/0005).