Ra 2024/21/0151 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung muss das Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 FPG nicht gegeben sein. Gemeint ist vielmehr, ob der genannten Feststellung ein "Verbot der Abschiebung" iSd § 50 FPG, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 EMRK, entgegensteht (VwGH 15.9.2016, Ra 2016/21/0234).