Ra 2024/21/0094 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Bescheidbegründung, die sich mit dem Gesundheitszustand des Angehaltenen nur im Lichte der Haftfähigkeit, nicht jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung befasst, weist einen wesentlichen, im Beschwerdeverfahren nicht sanierbaren und vom BVwG aufzugreifenden Begründungsmangel auf (VwGH 29.1.2025, Ra 2024/21/0164).