Ra 2024/16/0074 Rn. 3 3 – VwGH Rechtssatz
Beim vierten Tatbild des § 52 Abs 1 Z 1 GSpG iVm § 2 Abs 2 zweiter Satz GSpG kommt es nach dem Wortlaut der letztgenannten Bestimmung auf das Erfordernis der Einnahmenerzielungsabsicht nicht an.
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