JudikaturVwGH

Ra 2024/14/0843 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2025

Im Rahmen der Abwägung nach Art. 8 EMRK kommt dem Bestehen einer Ehe mit einem dauerhaft niedergelassenen Partner (vgl. etwa VwGH 27.4.2017, Ra 2016/22/0102, mwN) und einem gemeinsamen Kind große Bedeutung zu. Im Fall der Trennung des Fremden von seiner Ehefrau und seinem minderjährigen Kind ist bei der Interessenabwägung vor allem auch das Kindeswohl zu berücksichtigen und sorgfältig zu prüfen (vgl. etwa VwGH 24.1.2025, Ra 2023/22/0053, mwN).

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