Ra 2024/13/0099 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Rechtssatz
24. November 2025
Ra 2024/13/0099 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Entscheidungen des VwGH sind (abgesehen von den Möglichkeiten der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §§ 45 und 46 VwGG) unabänderlich, unanfechtbar und endgültig.