Die Firmenwertabschreibung in der Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988 sowie der Fremdkapitalzinsenabzug bei Beteiligungserwerben gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 leg.cit. wurden mit dem StRefG 2005 eingeführt, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu attraktivieren (ErlRV 451 BlgNR 22. GP 5 ff und 26 ff). Der bereits bei Einführung der Firmenwertabschreibung vorgesehene Konzernausschluss diente der "Vermeidung von Gestaltungen"; nur eine "fremdbezogene" Beteiligungsanschaffung sollte Anlass für eine Firmenwertabschreibung geben. Beteiligungen sollten nicht mit "Abschreibungswirkung im Konzern hin- und hergeschoben werden". Der Konzernausschluss soll demnach sicherstellen, dass nicht durch Beteiligungsverschiebungen im Konzern künstlich Firmenwerte generiert werden (vgl. VwGH 3.9.2019, Ra 2018/15/0052).
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