Der VwGH hat bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides bzw. eines Erkenntnisses oder Beschlusses im Sinn des § 65 Abs. 1 erster Satz VwGG die bei Erlassung der zu überprüfenden Entscheidung zu beachtende Sach- und Rechtslage zu Grunde zu legen (vgl. VwGH 26.9.2017, Fe 2016/05/0001, mwN).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden