Ra 2024/10/0165 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
§ 39 Abs. 2b AVG bietet keine Grundlage für die Annahme, die (inhaltlichen) Entscheidungen in den verbundenen Verfahren müssten "einheitlich" - gemeint hier: jeweils stattgebend - sein.