JudikaturVwGH

Ra 2024/10/0150 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2025

Es ist nicht Aufgabe des VwGH, in einer Revisionssache zu entscheiden, wenn der Entscheidung nach der Sachlage praktisch überhaupt keine Bedeutung mehr zukommt und letztlich bloß eine Entscheidung über theoretische Rechtsfragen ergehen könnte (vgl. B 20. Mai 2015, Ro 2015/10/0021).

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