Ro 2024/08/0002 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Mit der Bestimmung des § 50 Abs. 1 Z 7 ASGG wird klargestellt, dass Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und der BV-Kasse über die an den Arbeitnehmer nach §§ 14 ff BMSVG durch die BV-Kasse zu gewährenden Leistungen Individualarbeitsrechtssachen sind (vgl. zu einer solchen Klage etwa OGH 22.2.2022, 8 ObA 96/21g). Davon ist die dem Krankenversicherungsträger nach § 6 BMSVG übertragene und mit den Instrumentarien des ASVG vorzunehmende Einhebung der Beiträge beim Arbeitgeber zu unterscheiden.