JudikaturVwGH

Ra 2024/07/0049 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2025

In der Anordnung im Titelbescheid zur Entfernung von Aufschüttungen bzw. geländegestaltenden Maßnahmen sind Maßnahmen wie Planierarbeiten, Transport des Materials und dessen Lagerung auf einer Deponie sowie die Tragung der dafür anfallenden Deponiekosten implizit enthalten. Durch den Umstand, dass in den einem Kostenvorauszahlungsauftrag zu Grunde liegenden Anboten die im Titelbescheid angeordnete "Begrünung" nicht berücksichtigt ist - und der Kostenvorauszahlungsauftrag insoweit zur Vorschreibung eines geringeren Betrages gelangt -, kann der Verpflichtete in keinem Recht verletzt sein.

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