JudikaturVwGH

Ra 2024/04/0411 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 2024

Die Beurteilung, welche Straftaten solche sind, die aufgrund ihrer Art die Annahme der Befürchtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 rechtfertigen, ist jeweils im Einzelfall ausgehend von der jeweiligen Straftat und den Tatumständen zu treffen.

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