Ra 2024/04/0371 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Erlangung der Parteistellung nach § 79a Abs. 3 GewO 1994 setzt die Glaubhaftmachung des Umstandes, als Nachbar von den Auswirkungen der Betriebsanlage nicht hinreichend geschützt zu sein, voraus. Gelingt die Glaubhaftmachung im Antrag nicht, erlangt der Antragsteller keine Parteistellung und ist der Antrag zurückzuweisen (vgl. VwGH 25.6.2003, 2000/04/0092).