Ra 2024/04/0315 Rn. 3 3 – VwGH Rechtssatz
Die Bezugnahme auf "Schadenersatz" in § 78 Abs. 1 Z 9 BVergG 2018 schließt die Leistung eines pauschalierten Schadenersatzes, wie auf der Grundlage von Vertragsstrafen ein (vgl. RV 69 BlgNR 26. GP 99).
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