§ 27 Abs. 4 TabMG 1996 idF BGBl. I Nr. 110/2023 (TabMG 1996 nF) regelt den Anspruchsverlust eines Angehörigen im Fall des Bestehens eines persönlichen, ausschließlichen Rechts nach § 27 TabMG 1996 nF abschließend. Der Abschluss eines Bestellungsvertrages der Monopolverwaltung GmbH mit der Verlassenschaft bewirkt keinen Anspruchsverlust eines Angehörigen.
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