Ra 2024/04/0008 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dem AMS Wien (als regionaler Geschäftsstelle) werden im AlVG behördliche Aufgaben übertragen. Damit geht eine Stellung als Verantwortlicher hinsichtlich derjenigen Datenverarbeitungen einher, die für die Erfüllung dieser behördlichen Aufgabe Voraussetzung sind (vgl. dazu Erwägungsgrund 45 zur DSGVO sowie die Leitlinien 07/2020 des Europäischen Datenschutzausschusses zu den Begriffen "Verantwortlicher" und "Auftragsverarbeiter" in der DSGVO, Version 2.0, vom 7.7.2021, Rn. 24).