W170 2319997-1—BVwG Entscheidung
03. November 2025
…an diese unrichtige Wohnanschrift erwachsenden Rechtsnachteile selbst zu vertreten (Hinweis Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, S 44, Anm 4 zu § 8 ZustG; VwGH 03.06.2024, Ra 2024/02/0075). Daher trifft den Beschwerdeführer die Schuld, dass die Zustellung an diese Adresse verfügt wurde, da er die zeitweilige Aufgabe seiner Abgabestelle nicht gemeldet hat…