Ra 2024/01/0281 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Personen, die zur Tatzeit das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß § 4 Abs. 1 VStG grundsätzlich deliktsfähig (vgl. VwGH 13.3.1985, 84/03/0354).
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