Das NAG sieht eine negative Erledigung eines Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte durch die Niederlassungsbehörde im Fall der Sonderregelung des § 54 Abs. 7 NAG (durch Zurückweisung und Feststellung, dass der Antragsteller nicht in den Anwendungsbereich des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts fällt) vor (VwGH 7.10.2021, Ra 2021/21/0143). Diese Bestimmung erfasst (u.a.) auch das Vortäuschen einer familiären Beziehung zu einem unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürger.
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