Ra 2023/21/0177 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei Suchtgiftdelikten der vorliegenden Art (Suchtgifthandel nach § 28 a Abs. 1 fünfter Fall SMG und Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs. 1 zweiter Fall SMG) ist die Wiederholungsgefahr erfahrungsgemäß besonders hoch ist, wobei schon eine einmalige Verurteilung nach dem SMG die in § 92 Abs. 1 Z 3 FPG umschriebene Annahme rechtfertigen kann (VwGH 22.10.2009, 2008/21/0410; VwGH 24.1.2012, 2008/18/0504).