Ra 2023/21/0159 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Entziehung von Fremdenpässen nach dem Tatbestand des § 93 Abs. 1 Z 1 FPG kommt von vornherein nur für gültige Fremdenpässe in Frage (VwGH 4.10.2006, 2006/18/0307). Für dieses Ergebnis spricht auch ganz eindeutig Abs. 2 des § 93 FPG, wonach vollstreckbar entzogene Fremdenpässe "keine gültigen Reisedokumente" darstellen, wo also darauf abgestellt wird, dass ein (sonst) noch gültiges Reisedokument entzogen wurde.