Das Revisionsverfahren wird bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union in der Rechtssache C-446/24 über die mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes der Freien Hansestadt Bremen vom 17. Juni 2024, 2 LC 25/24, vorgelegten Fragen ausgesetzt.
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