Im Rahmen der Interessenabwägung und der Gefährdungsprognose bei Erlassung einer Rückkehrentscheidung (samt Einreiseverbot) sind auch (vorläufige) Ergebnisse einer Suchtentwöhnungstherapie einzubeziehen (VwGH 30.11.2023, Ra 2021/21/0111).
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