JudikaturVwGH

Ra 2023/16/0088 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 2024

Ein den zuständigen Zollbehörden zuzurechnender Irrtum liegt vor, wenn die Zollanmeldung des Abgabenschuldners alle für die Anwendung der betreffenden Regelung erforderlichen Angaben enthielt, sodass eine eventuelle nachträgliche Überprüfung durch die zuständigen Behörden keine neue Tatsache ergeben kann (vgl. EuGH 1.4.1993, C-250/91, Hewlett Packard France, Rn. 19) .

Rückverweise