Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass eine für eine - dem Grunde nach - steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 geschuldet wird (vgl. VwGH 22.4.2026, Ra 2023/15/0003, mwN; VwGH 19.12.2018, Ra 2017/15/0064; sowie VwGH 5.3.2020, Ro 2018/15/0004; 5.3.2020, Ro 2018/15/0011). Eine solche, nur aufgrund der Rechnung geschuldete Umsatzsteuer, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. VwGH 22.4.2026, Ra 2023/15/0003; sowie VwGH 15.12.2022, Ro 2019/13/0034, jeweils mwN).
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