Ist die Feststellung des BFG, es liege ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs (somit ein Vermögen, das betraglich im Einnahmenüberschuss des Steuerpflichtigen keine Deckung findet; vgl. etwa VwGH 8.2.2007, 2004/15/0094) vor, nicht mit die Zulässigkeit der Revision begründenden Verfahrensmängeln belastet, löst dies eine Schätzungsbefugnis bzw. -verpflichtung nach § 184 Abs. 2 BAO aus (vgl. etwa VwGH 18.12.2024, Ra 2023/13/0032, mwN).
Rückverweise